So wählen Sie richtig (grün)!

Anleitung

  1. Öffnen Sie Ihr Couvert, welches Sie rund einen Monat (spätestens 30 Tage) vor dem Wahlsonntag bekommen. (Achtung: Öffnen Sie es so wie es beschrieben ist, dann können Sie es problemlos wieder verschliessen.)

  2. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis; ansonsten ist die Wahl ungültig.

  3. Wählen Sie Ihre Parteiliste und entfernen Sie diese (!) sorgfältig aus dem Listenblock; wir würden uns über die Grüne Liste 5 freuen. Bearbeiten Sie die Liste nach den unten genannten Möglichkeiten. (Achtung: Wählen Sie nur eine Liste, sollten Sie mit zwei Listen wählen ist sie ungültig.)

  4. Kontrollieren Sie, ob Ihre Liste maximal so viele Personen wie Linien enthält. (Achtung: Kumulierte Personen gelten auch doppelt.)

  5. Fügen Sie ihre Liste in das Wahlcouvert und verschliessen Sie dieses.

  6. Wählen

    • Sie wollen brieflich abstimmen: Fügen Sie das verschlossene Wahlcouvert in das grosse Couvert, im dem die Unterlagen gekommen sind. Legen Sie Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis bei; und zwar so, (!) dass im Fenster des Couverts die Adresse der Verwaltung zu sehen ist. Entnehmen Sie dem Couvert alle anderen Unterlagen. Verschliessen Sie das Couvert. Werfen Sie es bis am Dienstagabend in einen Postbriefkasten. Wenn Sie noch 15 Rappen als Marken aufkleben, kann das Couvert auch noch bis am Mittwochabend in einen Postbriefkasten geworfen werden. Alternativ können Sie Ihr Couvert auch bis morgens am Abstimmungssonntag beim Gemeindehausbriefkasten einwerfen.

    • Sie wollen an die Urne: Nehmen Sie Ihren Stimmrechtsausweis und das verschlossene Wahlcouvert mit an die Urne. Sie finden die jeweiligen Öffnungszeiten (Freitagabend bis Sonntagmittag) und Standorte auf dem Stimmrechtsausweis. Sie können bis zu zwei weitere unterschriebene Stimmrechtsausweise und Wahlcouverts an der Urne einwerfen.

Worterklärungen

  • Parteistimmen

    • JedeR WählerIn darf eine Liste wählen. Diese kann wie unten beschrieben verändert werden. Werden keine Kandidierende anderer Parteien aufgeschrieben, bekommt die Partei der gewählten Liste alle (also für den Bezirk Hinwil 11) Parteistimmen. Werden Kandidierende anderer Parteien aufgeschrieben, erhalten die Parteien der jeweils anderen Parteien so viele Parteistimmen, wie viele Male die Partei erwähnt ist. Die Partei der gewählten Liste verliert diese Parteistimmen (also 11 minus Anzahl panachierte Stimmen auf der Liste).
      Beispiel: Max Muster wählt die Liste der Partei A, panachiert jedoch Bea Barscher (Partei B) doppelt auf die Liste A und Christoph Chratz (Partei C) einfach auf die Liste A. Nun erhält Partei A 8 Parteistimmen (11 Parteistimmen – 3), Partei B 2 Parteistimmen und Partei C 1 Parteistimme.

  • Personenstimmen

    • Jede (doppelt) gewählte Person bekommt (zwei) eine Personenstimme(n). Diese sind, nach Aufteilung der Parlamentssitze anhand der Parteistimmen, entscheidend, wer den Sitz im Parlament bekommt; also z.B. jene zwei Personen, die am meisten Personenstimmen gemacht haben, sollten die Grünen zwei Sitze erhalten.

Möglichkeiten der Bearbeitung

  • Grüne Liste 5 unverändert einlegen

    • Wer die Grünen optimal unterstützen will, legt die Grüne Liste 5 unverändert ein. Die Grünen erhalten damit alle Parteistimmen, welche für die Anzahl Sitze im Parlament verantwortlich sind.

  • Streichen

    • Wer einige Personen nicht wählen will, kann jene unerwünschten Personen, ohne den Grünen als Ganzes Schaden zuzufügen, streichen.

  • Kumulieren

    • Wer einige Personen besonders wählen will (z.B. unsere Wetziker Kandidaten Benjamin Walder, Anna Wunderli, Andrea Hadorn, Martin Wunderli, Christine Walter) kann jene doppelt auf die Liste schreiben (kumulieren). Dafür müssen aber andere Personen gestrichen werden, da nur 11 Personen gewählt werden können und auf der Grüne Liste 11 Personen zu finden sind. (Achtung: Eine Person darf nicht mehr als zweimal auf der Liste stehen.)

    • Wenn auf der Grünen Liste 5 einzelne KanditatInnen gestrichen und dafür andere parteieigene doppelt geschrieben (kumuliert) werden, erhalten wir Grünen immer noch alle Parteistimmen.

  • Leere Linien auf der Grünen Liste 5

    • Auch leere Linien zählen für die Partei: Wenn durchgestrichene Namen der Grünen nicht durch andere ersetzt werden, zählen sie dennoch für die Grünen. (Achtung: Dies gilt jedoch nur, wenn die Grüne Liste 5 "bearbeitet" und dann auch eingeworfen wird.)

  • Panaschieren auf der Grünen Liste 5

    • Wenn einzelne Kandidierende auf der Grünen Liste gestrichen werden und mit parteifremden Kandidierenden ersetzt werden, schwächt das die Stimmkraft der Grünen Partei, da sie somit weniger Parteistimmen (bzw. Sitze im Parlament) erhält.

  • Panaschieren auf anderen Listen

    • Wenn auf einer anderen Partei-Liste Grüne Kandidierende aufgeschrieben werden, bringt uns Grünen das einzelne Partei- und Personenstimmen.

Am wichtigsten ist, dass die Grüne Liste 5 - mit oder ohne änderungen - eingeworfen wird.