NEIN zur Initiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen», JA zum Gegenvorschlag
Am 27. September 2026 stimmt Wetzikon über die Initiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen» der SVP, FDP und EDU ab. Die Initiative verlangt, dass künftig das Parlament über die Einführung von Tempo 30 entscheidet. Ein positiver Entscheid des Parlaments würde in jedem Fall dem Referendum unterstehen. Damit könnte praktisch jede neue Tempo-30-Zone – auch in einem einzelnen Wohnquartier – zu einer stadtweiten Abstimmung führen.
Die Grünen empfehlen deshalb ein NEIN zur Initiative.
Der in der zuständigen Kommission des Parlaments erarbeitete Gegenvorschlag bietet hingegen eine differenzierte und pragmatische Lösung: Über Tempo 30 in den Wohnquartieren entscheidet das Parlament. Sind hingegen verkehrsorientierte Haupt- oder Durchgangsstrassen betroffen, kann zusätzlich die Wetziker Stimmbevölkerung mitentscheiden. Damit verbindet der Gegenvorschlag demokratische Mitbestimmung mit einem effizienten Verfahren und unterscheidet dort, wo eine Unterscheidung sinnvoll ist: zwischen Wohnquartieren und den für die ganze Stadt wichtigen Hauptverkehrsachsen.
JA zum Gegenvorschlag und in der Stichfrage den Gegenvorschlag
Bisher entscheidet der Wetziker Stadtrat über neue Tempo-30-Zonen. Über Jahre wurden aus verschiedenen Quartieren Anfragen, Petitionen und politische Vorstösse für Tempo 30 eingereicht. Im November 2023 lehnte die Wetziker Stimmbevölkerung schliesslich eine Sammelvorlage zur Einführung von Tempo 30 in 21 Wohnquartieren deutlich ab.
Die damalige Abstimmung war stark geprägt von der politischen Auseinandersetzung um ein angeblich «flächendeckendes Tempo 30» sowie von der Kritik an der ungeschickten Umsetzung von Tempo 30 auf der Usterstrasse.
Nach der Abstimmung erklärte der zuständige Stadtrat Heinrich Vettiger (SVP), dass aufgrund des Volksentscheids keine neuen Tempo-30-Zonen unter seiner Federführung mehr umgesetzt werden.
Zugleich lancierten die SVP, FDP und EDU im Anschluss an die Abstimmung die Initiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen». Sie will den Entscheid über die Einführung von Tempo 30 vom Stadtrat zum Parlament verlagern und dem fakultativen Referendum unterstellen. Über diese Initiative stimmt Wetzikon am 27. September 2026 ab.
Nachteile der Initiative:
Jede Tempo-30-Zone könnte zum stadtweiten Abstimmungsthema werden. Beschliesst das Parlament Tempo 30 in einem Wohnquartier, kann dieser Entscheid mit 300 Unterschriften aus der Bevölkerung oder mit den Unterschriften von einem Drittel der Parlamentsmitglieder einer Volksabstimmung unterstellt werden. Damit müsste ganz Wetzikon über eine lokale Verkehrslösung in einem einzelnen Quartier abstimmen.
Lokale Anliegen könnten gegenüber stadtweiten Interessen ins Hintertreffen geraten. Die direkt betroffene Quartierbevölkerung kennt die konkrete Situation bezüglich Schulwegen, Lärm, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität am besten. Bei einer stadtweiten Abstimmung entscheiden hingegen auch Stimmberechtigte mit, die von den Auswirkungen im entsprechenden Quartier kaum betroffen sind.
Der Aufwand wäre unverhältnismässig hoch. Wiederkehrende politische Verfahren und mögliche Volksabstimmungen über einzelne Quartierlösungen verursachen zusätzlichen administrativen, politischen und finanziellen Aufwand. Diese Mittel können sinnvoller eingesetzt werden.
Das Referendum wirkt einseitig.
Beschliesst das Parlament die Einführung von Tempo 30, kann dieser Entscheid mit einem Referendum bekämpft werden. Lehnt das Parlament Tempo 30 hingegen ab, besteht gegen diesen Entscheid keine entsprechende Referendumsmöglichkeit. Das Instrument wirkt damit faktisch nur in eine Richtung: gegen die Einführung von Tempo 30.
Der Gegenvorschlag: ein vernünftiger Kompromiss
Aufgrund dieser Nachteile hat die zuständige Fachkommission des Parlaments einen Gegenvorschlag erarbeitet. Auch dieser stärkt die Rolle des Parlaments: Künftig soll nicht mehr der Stadtrat allein über entsprechende Anträge entscheiden. Damit sind Entscheide zu Tempo 30 demokratisch breiter abgestützt und eine politische Blockade durch ein einzelnes zuständiges Stadtratsmitglied wird verhindert.
Anders als die Initiative macht der Gegenvorschlag aber nicht jeden Entscheid über Tempo 30 referendumsfähig. Er unterscheidet zwischen siedlungsorientierten Quartierstrassen und verkehrsorientierten Haupt- bzw. Durchgangsstrassen.
In Wohnquartieren soll das Parlament abschliessend entscheiden können. Geht es dagegen um eine verkehrsorientierte Strasse, die für grössere Teile der Bevölkerung von Bedeutung ist, besteht die Möglichkeit einer stadtweiten Volksabstimmung.
Vorteile des Gegenvorschlags:
Breitere demokratische Abstützung:
Die Zuständigkeit wird vom Stadtrat zum Parlament verlagert. Damit entscheidet nicht mehr ein einzelnes Exekutivmitglied über die politische Stossrichtung.Keine dauerhafte Blockade von Tempo 30 in den Wohnquartieren:
Wenn eine parlamentarische Mehrheit eine Temporeduktion als sinnvoll erachtet, kann sie einen entsprechenden Entscheid herbeiführen.Mitbestimmung dort, wo sie sinnvoll ist:
Auf verkehrsorientierten Haupt- und Durchgangsstrassen kann die gesamte Wetziker Stimmbevölkerung mitentscheiden. In Wohnquartieren wird mit einem schlanken und effizienten Verfahren eine höhere Lebensqualität ermöglicht.Sachgerechte und kosteneffiziente Unterscheidung:
Nicht jede lokale Verkehrsmassnahme muss zu einer stadtweiten Grundsatzabstimmung werden. Das spart Aufwand und ermöglicht pragmatische Lösungen für die einzelnen Quartiere – und dadurch besser eingesetzte Steuergelder.
Der Gegenvorschlag verbindet damit Mitbestimmung und Effizienz: Quartier bleibt Quartier – bei wichtigen Hauptverkehrsachsen kann ganz Wetzikon mitentscheiden.