Dorfplatz Robenhausen: Enge Strassen, keine Trottoirs! Hier soll eine Begegnungszone entstehen.

Begegnungszone in Robenhausen - Wetzikon

Wir fordern eine Begegnungszone in Robenhausen, für mehr Sicherheit und Wohnqualität.

Der Schleichverkehr im Wetziker Quartier Robenhausen nimmt laufend zu. Im Dorfkern sind die schmalen ohne Strassen Trottoirs. Hauseingänge führen direkt auf die Strassen. Diese Situation gefährdet zu Fuss gehende, Velofahrende und vor allem ältere Personen und Kinder. Der heutige Zustand ist illegal und widerspricht dem Gesetz. Darum haben wir im Herbst 2023 im Wetziker-Parlament ein Postulat eingereicht. Der Stadtrat lehnt das Postulat. Wir bleiben dran und verfolgen zusammen mit der Quertierbevölkerung weiter unser Ziel.


Unsere Forderung: Begegnungszone im Dorfkern von Robenhausen, blauenBereich.
Verkehrsrichtplan Wetzikon: Die im gelben Bereich liegenden Strassen im Kern von Robenhausen dienen ausschliesslich der Feinerschliessung der Liegenschaften. Die rot (schmal) markierten Strassen sind Quartiersammelstrassen (QSS). Die Seegräbnerstrasse ist verkehrsorientierte Hauptsammelstrasse (HSS) und dient dem Durchgangsverkehr in Richtung Usterstrasse.

In Zusammenarbeit mit der Bevölkerung entsteht ein Begegnungsort


Die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden bringt Sicherheit und soziale Kontakte und lässt den Verkehr passieren.

Der Dorfplatz vor dem Rössli soll durch bauliche Massnahmen für die Aufenthalts- und Nutzungsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner aufgewertet werden. Diese Massnahmen müssen auch der Sicherung des Langsamverkehrs dienen. Im behördenverbindlichen Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) von 2010 ist festgehalten, dass die historische Kernzone Robenhausen räumlich mit dem Dorfkern vernetzt werden soll. Im REK steht: «Im Dorfkern von Robenhausen ist der Strassenraum zugunsten einer höheren Aufenthaltsqualität umzugestalten. Vom Verkehrsraum zum Quartiersraum»

Die einzelnen Massnahmen zur Aufwertung des Dorfkerns sollten in enger Zusammenarbeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant werden, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Wünsche der lokalen Bevölkerung berücksichtigt werden.


Durch die heutige Signalisation benutzt jedoch der zunehmende motorisierte Individualverkehr (MIV) den Dorfkern von Robenhausen immer mehr als Schleichweg zwischen Seegräbnerstrasse und Motorenstrasse – quer durch den alten Dorfkern von Robenhausen.

Betriebs- und Gestaltungskonzept Robenhausen (BGK) 2023

Im Juni 2023 hat der Stadtrat das Betriebs- und Gestaltungskonzept Robenhausen vorgestellt. Grundsätzlich begrüssen wir die Idee einer qualitativen Aufwertung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets im Betrachtungsperimeter. Die Verengung der Fahrbahn auf der Schulhausstrasse, Tändelistrasse, vordere Dorfstrasse und die geplante Pflanzung von Bäumen begrüssen wir sehr.

Bei den im BGK-Perimeter betroffenen Strassenabschnitten handelt es sich um Quartiersammelstrassen und um die Feinerschliessung von Liegenschaften. Hauptsächlich im nördlichen Teil der Dorfstrasse und der Motorenstrasse sowie im Bereich des Dorfkerns führen Hauseingänge teilweise direkt auf die Strasse. Die schmalen Strassen in diesem Bereich verfügen über keine Trottoirs und Velostreifen, obwohl der MIV im Gegenverkehr geführt wird. Dies gefährdet die gesamte Wohnbevölkerung, insbesondere auch mobilitätseingeschränkte Personen.

Die Strassenquerschnitte im Dorfkern und die im BGK vorgeschlagene Verkehrsführung und Signalisation entsprechen nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen für den Langsamverkehr. Das BGK betrifft gemäss Verkehrsrichtplan nutzungsorientierte Quartiersammelstrassen (QSS) und Quartierstrassen für die Feinerschliessung von Liegenschaften. Die im BGK geplante Verkehrsführung widerspricht den rechtlichen Anforderungen der Verkehrserschliessungs-verordnung (VErV) des Kantons Zürich vom 17. April 2019.

Die geplante Signalisation und Verkehrsführung widerspricht dem Grundsatz (§4 lit d VErV), dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer-innen und Verkehrsteilnehmer jederzeit gewährleistet sein soll und die Bedürfnisse von mobilitäts- und sehbehinderten Menschen sowie von Kindern, vornehmlich auf Schulwegen, berücksichtigt werden müssen.


Dorfstrasse Robenhausen. Schmale Strassen ohne Trottoirs und Autos im Gegenverkehr.


Die Vorteile der «Begegnungszone»

1. Sicherheit: Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und die Wohnbevölkerung wird massiv erhöht. Den Bedürfnissen von mobilitätseingeschränkten Personen wird Rechnung getragen. (Behindertengleichstellungsgesetz BehiG).

2. Keine baulichen Massnahmen: Auf teure und optisch unpassende Bauwerke wie Aufpflästerungen und «Kissen» etc. kann verzichtet werden.

3. Optimale Raumnutzung: Der enge Strassenraum kann optimal und effizient durch die Bevölkerung und alle Verkehrsteilnehmende genutzt werden.

4. Rettungsfahrzeuge: Der Zugang für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit gesichert.

5. Verkehrsberuhigung: Die Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone ist entscheidend, um den Dorfkern sicherer und angenehmer für Fussgängerinnen und Fussgänger zu machen.

6. Aufenthaltsfreundliche Gestaltung: Der Dorfplatz und die anschliessenden Strassen sollte so gestaltet werden, dass er FussgängerInnen und VelofahrerInnen Gleichberechtigung mit dem MIV einräumt. Sichere Gehwege, Sitzgelegenheiten, Pflanzungen und Spielbereiche können geschaffen werden, um den Bereich attraktiver und zugänglicher zu machen.

7. Velofreundlichkeit: Die Förderung des Veloverkehrs trägt zur Reduzierung der Autoabhängigkeit bei und verbessert die Lebensqualität in ganz Wetzikon.

8. Grünflächen und Begrünung: Die Integration von Grünflächen, Bäumen und Pflanzungen im Bereich der Begegnungszone trägt zur Schaffung einer angenehmen und ansprechenden Umgebung bei. Grünflächen bieten Schatten, verbessern die Luftqualität, absorbieren Lärm und schaffen einen natürlichen Treffpunkt für die Bevölkerung.

9. Veranstaltungen und Aktivitäten: Ein ansprechender Dorfkern belebt Robenhausen und fördert das soziale Leben. Diese stärken auch das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identifikation mit dem Wohnort.

10. Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsbereiche: Die Bereitstellung von ausreichend Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsbereichen im Dorfkern schafft Möglichkeiten zum Ausruhen, Entspannen und zum Austausch unter den Bewohnern. Bänke, Cafés mit Aussenbereichen oder z.B. Picknickmöglichkeit um den Dorfbrunnen können geschaffen werden, um den Bereich einladender zu machen.