ABSTIMMUNGen VOM 9. Juni 2024
Wetzikon:
JA - zum Baukredit von 49,7 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Walenbach
Kanton:
Keine kantonale Volksabstimmung
Bund:
JA - zum Stromgesetz
JA - zur Prämien-Entlastungs-Initiative
NEIN - zur Kostenbremse-Initiative
«Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen»NEIN - zu STOPP Impfpflicht
«Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
WETZIKON
JA - zum Baukredit von 49,7 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Walenbach
Die Primarschulanlage Walenbach wurde 1975 konzipiert. Sie besteht aus drei Gebäuden (Schultrakt A, Turnhalle C und Singsaal D). Der provisorische Pavillon (Schultrakt B) wurde 2012 als 10-jährige Übergangslösung errichtet. Die Anlage wurde mehrheitlich in Betonelementbauweise realisiert. Die bestehenden Bausubstanzen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen sowie räumlichen Bedürfnissen. Eine Gesamtinstandstellung der Schulanlage ist unumgänglich.
Auf dem Areal der Primarschule Walenbach werden heute 13 Primarschulklassen und 2 Kindergartenklassen unterrichtet. Dabei findet bereits heute der Unterricht in sehr beengten Räumlichkeiten statt, es muss gänzlich auf Gruppenräume verzichtet werden und das Werken musste in das Sekundarschulhaus Walenbach verlegt werden, damit alle Schulklassen unterrichtet werden können.
Die Grünen haben sich in den verschiedensten Projektphasen mit der Sanierung beschäftigt und empfehlen die Annahme des Kredits.
Kanton Zürich
Keine kantonale Volksabstimmung
EIDGENössisch
JA - zum Stromgesetz
Das Stromgesetz:
ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und mehr Klimaschutz
fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien
begrenzt die Energieverschwendung und steigert die –Effizienz
ist notwendig, damit die Schweiz die Pariser Klimaziele erreicht
Rund ein Drittel des produzierten Stroms wird heute leider verschwendet. Das neue Stromgesetz enthält griffige Massnahmen gegen Energieverschwendung und für die Verbesserung der Energieeffizienz. Mit Erfolg haben wir GRÜNE uns in der Ausarbeitung des Gesetzes für Stromeinsparungen und Effizienzverbesserungen eingesetzt und etwa Effizienzziele für Stromlieferanten als neue Massnahme eingebracht.
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JA - Prämien-Entlastungs-Initiative
Ja zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
JA zur sozialen Prämien-Entlastungs-Initiative: Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren stärker als die Gesundheitskosten und als unsere Löhne. Es braucht nun dringend eine finanzielle Entlastung und somit einen Ausbau der Prämienverbilligungen.
Schluss mit Pflästerlipolitik: Um die Prämienbelastung und die Gesundheitskosten langfristig in den Griff zu bekommen, braucht es einen Systemwechsel im Gesundheitswesen. Wir GRÜNE setzen uns darum für einkommens- und vermögensabhängige Prämien ein und für eine Offensive im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.
Nein - Kostenbremse-Initiative
«Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen»
Nein zur Zweiklassen-Medizin
Die Kostenbremse-Initiative verlangt einen Kostendeckel für grundversicherte Leistungen. Das Total der von der Grundversicherung bezahlten Leistungen muss sich gemäss Initiativtext an der Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen orientieren. Liegt die Entwicklung der Kosten in der Grundversicherung ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung, wird eingegriffen. Der Mechanismus entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Katastrophe für grundversicherte Patientinnen und Patienten. Kosten für Behandlungen werden trotz Versicherungsanspruch nicht mehr übernommen.
NEIN - zu STOPP Impfpflicht
«Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
Die Urheber*innen der Initiative möchten sicherstellen, dass jede Person in der Schweiz frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht, ohne im Weigerungsfall soziale oder berufliche Nachteile erdulden zu müssen. Allerdings ist es bereits heute so, dass niemand gegen seinen Willen geimpft werden darf.
Im Initiativtext wird der Begriff Impfung nicht ausdrücklich erwähnt. Der Text stellt nur die allgemeine Forderung, dass jeder staatliche Eingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedarf. Wenn also die Initiative angenommen werden würde, dürfte die Polizei beispielsweise keine Verdächtigen mehr gegen deren Willen verhaften. Den Behörden jegliche gesundheitspolizeiliche Handlungsmöglichkeit zu nehmen, wäre aber unverantwortlich.
Bereits heute gilt: keine Impfung ohne Einwilligung
Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person. Dennoch kann es für eine Person berufliche oder soziale Konsequenzen haben, wenn diese eine Impfung ablehnt. Bei Gesundheitsfachpersonen kann etwa der Wechsel in eine andere Abteilung eine Möglichkeit sein. Zur Bekämpfung von Epidemien sieht das Epidemiengesetz zudem die Möglichkeit vor, dass die Kantone oder der Bundesrat eine Impfung für bestimmte Personengruppen und für eine begrenzte Zeit für obligatorisch erklären können. Dies, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen geschützt werden kann. Die Stimmbevölkerung hat sich in der Abstimmung über das Epidemiengesetz im Jahr 2013 denn auch klar für die Möglichkeit eines beschränkten Impfobligatoriums ausgesprochen.
Daten der nächsten Abstimmungen/Wahlen
22. September 2024
- Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung, ev. Abstimmung Stadt
24. November 2024
- Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung, ev. Abstimmung Stadt
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