Abstimmungen VOM 28. September 2025
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Wetzikon:
JA – zum Baukredit von 22,8 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Bühl
JA – zum Baukredit von 6,34 Millionen Franken für den Ersatzneubau Infrastrukturbauten des Strandbads Auslikon
Kanton Zürich:
JA – zum Klimaziel 2040!
Bund:
Nein – zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17)Ja - zum elektronischem Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz)
Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise
WETZIKON
JA zum Baukredit von 22,8 Millionen Franken für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Primarschulanlage Bühl.
Mit dem Projekt wird eine moderne Schulanlage geschaffen, die einen zeitgemässen Unterricht ermöglicht und die aktuellen energetischen Anforderungen erfüllt. Die Schule Bühl deckt den grössten Teil des Schülereinzugsgebiets von Unterwetzikon ab. Aufgrund des Wachstums im Einzugsgebiet und der aktuellen Schulraumplanung besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenzimmern und Nebenräumen. Die Erweiterung erfolgt durch einen Ersatzbau entlang der Spitalstrasse, wobei das denkmalgeschützte alte Schulhaus erhalten bleibt. Der Neubau ist so konzipiert, dass eine spätere Aufstockung möglich wäre.
Die Grünen stimmen dem Baukredit für die Schulhauserweiterung zu. Wir kritisieren jedoch scharf, dass noch kein Verkehrskonzept für die Bauphase vorliegt. Dies ist ein sicherheitsrelevantes Thema, das die Quartierbevölkerung, insbesondere Schulkinder, Kindergartenkinder, Kantischüler:innen und Bewohner:innen des Pflegezentrums, direkt betrifft. Wir fordern den Stadtrat auf, sofort mit der Verkehrsplanung zu beginnen. Dies in Zusammenarbeit mit Schulen, Eltern, Anwohnenden und Fachleuten.
JA zum Baukredit von 6,34 Millionen Franken für den Ersatzneubau Infrastrukturbauten des Strandbads Auslikon
Es ist unbestritten, dass die bestehenden Gebäude des Strandbads Auslikon sich in miserablem baulichem und energetischem Zustand befinden. Diese müssen zurückgebaut werden. Besonders das Kioskgebäude steht im Gewässerabstandsbereich zum Chämtnerbach und muss entfernt werden. Der Neubau schafft die notwendigen Räumlichkeiten, damit der Betrieb des Strandbads weiterhin möglich ist und die Konzession verlängert werden kann.
Damit der Weiterbetrieb des Strandbads gewährleistet werden kann und man eine dauerhafte Verlängerung der Konzession erhalte, ist ein Neubau der Infrastrukturbauten dringend erforderlich.
Nun gilt es, den Betrieb des Strandbads Auslikon für die kommenden Jahrzehnte nachhaltig zu sichern. Dies kommt der gesamten Bevölkerung der Stadt Wetzikon zugute.
Das Bauprojekt betrachten wir als architektonisch sehr gelungen, es fügt sich in dezenter Weise harmonisch in die Umgebung ein.
Das Strandbad Auslikon stellt ein zentrales Naherholungsgebiet für Wetzikon dar und trägt wesentlich zur Attraktivität der Stadt bei – nicht nur wegen der idyllischen Lage im Naturschutzgebiet, sondern auch als generationsübergreifender Begegnungsort mit vielfältigem Freizeitwert.
Eine Investition in den Ersatzneubau sei daher eine Investition in Lebensqualität, Naturverbundenheit und soziale Teilhabe.
Kanton Zürich
JA zum Klimaziel 2040!
Am 28. September entscheidet der Kanton Zürich, ob er sich ein klares Klimaziel gibt: Netto-Null bis 2040. Ein Ja schützt unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität und die Natur – und macht uns unabhängiger von fossilen Energien.
Der Klimawandel trifft Zürich hart: Temperaturen fast drei Grad höher als um 1800, zunehmende Hitzesommer, Ernteausfälle und Überschwemmungsschäden von jährlich über 270 Millionen Franken. Die Gesetzesänderung verpflichtet Kanton und Gemeinden, klimafreundlich zu handeln – wirtschaftlich sinnvoll und mit lokaler Entscheidungskompetenz. Wärmepumpen, E-Mobilität und erneuerbare Energien senken Emissionen und Kosten. Schon heute leben rund eine Million Zürcher:innen in Gemeinden mit Klimaziel 2040. Jetzt soll es für alle gelten.
EIDGENössisch
Keine eidgenössische Volksabstimmung
Nein – zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17)
Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde zu einem Verlust von 1,6 Milliarden pro Jahr führen. Dieses Steuergeschenk könnte die bereits angekündigten Sparmassnahmen des Bundes noch verschärfen: Kürzungen in Milliardenhöhe, die insbesondere die Gebäudesanierung, den öffentlichen Verkehr, die Kitas oder die Prämienverbilligung betreffen werden.
Die Wohnkosten sind eine enorme Belastung für das Haushaltsbudget. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts erhalten die Eigentümer:innen Steuergeschenke, während eine Mehrheit der Bevölkerung direkt unter den steigenden Mieten leidet.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts werden auch die Steuerabzüge für energetische Sanierungen abgeschafft. Somit wird es für Hausbesitzer:innen noch weniger Anreize geben, ihre Häuser zu sanieren.
Ja - zum elektronischem Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz)
Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise
Die elektronische Identität stellt eine Ergänzung zu den physischen Ausweisdokumenten dar und ist kostenlos und freiwillig.
Der Bund stellt eine Lösung in öffentlicher Hand zur Verfügung, die vollständig in den Diensten der Allgemeinheit steht.
Die persönlichen Daten werden dezentral gespeichert. Die Daten sind vollständig unter der Kontrolle der Nutzenden und durch modernste Verschlüsselungstechnologien geschützt.
Klare Verbesserungen zur letzten Vorlage
Im Januar 2021 wurde eine erste Vorlage für die Einführung einer e-ID in einer Volksabstimmung klar verworfen. Damals handelte es sich um eine privatwirtschaftliche Lösung, welche die GRÜNEN klar abgelehnt haben. Der nun vorliegende Entwurf hat die Bedenken der Bevölkerung aus dieser Abstimmung aufgenommen und sieht eine staatliche Infrastruktur für den digitalen Identitätsnachweis als kostenlosen Service-Public vor.
Schnelle und sichere Identifikation im digitalen Raum
Die e-ID soll eine schnelle und sichere Identifikation im digitalen Raum ermöglichen. Um die grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Daten dezentral auf dem eigenen Smartphone gespeichert. Dies bedeutet, dass es keine zentralen Datenbanken gibt, in denen der Einsatz der e-ID protokolliert würde. Der Einsatz der e-ID bleibt damit eine vertrauliche Angelegenheit der beiden Parteien, welche miteinander Daten austauschen wollen, keine Drittpartei erhält davon Kenntnis.
Verringern von Unterschriftenfälschungen
Die e-ID stärkt nicht nur die digitale Selbstbestimmung der Bevölkerung, sondern auch die direkte Demokratie, da sie als Grundlage für E-Collecting Unterschriftenfälschungen wirksam verhindern kann. Dadurch kann auch die derzeit äusserst aufwendige Beglaubigung der Unterschriften in den Gemeinden vereinfacht werden. Gerade im Kontext der letzten publik gewordenen massiven Fälschungsvorfälle gewinnt dieser Aspekt mehr und mehr an Dringlich- und Wichtigkeit.
Daten der nächsten Abstimmungen/Wahlen
28. September 2025
30. November 2025
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