Am 6. Januar 2012 läuft die Eingabefrist zum kommunalen Richtplan ab. Bis zu diesem Datum kann jedermann schriftliche Einwendungen bei der Stadtverwaltung abgeben.
Präsentation der öffentlichen Information und Diskussion vom
Montag, 12. Dezember 2011 Restaurant Krone, Wetzikon.
Download: Präsentation
Die Parteien SP, GLP, GP sowie interessierte Kreise diskutieren über sinnvolle Einwendungen und Verbesserungen. Was meinen Sie?
Hier erfahren Sie unsere Standpunkte zu den einzelnen Themen und finden eine Mustervorlage für Einwendungen zum herunterladen.
Wenn Sie sich vertieft mit dem Thema befassen möchten können
Sie bei uns grosse, ausgedruckt Pläne ausleihen. Hier anfragen
Download: Mustervorlage für Einwendungen
Download: Einwendungen der Grünen Partei Wetzikon
Download: Einwendungen zum Verkehr
Download: Pläne und Berichte öffentliche Auflage
Download: Aktueller Zonenplan Wetzikon
Unsere Standpunkte und Einwendungen
1.
Strategische Entwicklung der Stadt Wetzikon
2. Hochhausgebiete
3.
Teilrichtplan Weidquartier
4.
Reservezone Widum
5. Zone öffentliche Bauten
6. Erholungszonen
7. Langsamverkehr (Velo)
8. Kantonaler Richtplan (Einzonung Meierwiesen)
9. Messe- und Veranstaltungszentrum
10. Verkehr (Velo und Bus)
11. Verdichtungsgebiet
12. Zentrumszone
1. Strategische Entwicklung der Stadt Wetzikon
Als strategisches Ziel wird ein qualitatives Wachstum und die Verdichtung nach innen angestrebt.
Für das prognostizierte Bevölkerungswachstum im Planungszeitraum von 20 – 25 Jahren reicht gemäss Ihren eigenen Angaben im Bericht zum kommunalen Richtplan (S.18) die momentane Bauzone vollkommen aus.
- – Der aufliegende Bericht zum kommunalen Richtplan macht keine Aussagen dazu, welche Auswirkungen die
- Realisierung aller Projekte gemäss des Siedlungs- und Landschaftsplanes in den nächsten 20 – 25 Jahren
- hätte. Der Bericht ist zwingend um folgende Zahlen bzw. Einschätzungen zu ergänzen:
- a) Anzahl Arbeitsplätze (wie viele wären möglich?)
- b) Grösse Wohnbevölkerung (wie gross könnte sie sein?)
- c) Verkehrsvolumen / Verkehrsbelastungen als Folge der maximal möglichen Anzahl Arbeitsplätze bzw.
Wohnbevölkerung.
2. Hochhausgebiete – Forderung:
Auf die geplanten Hochhausgebiete im Zentrum von Wetzikon sowie in Kempten ist zu verzichten.
Begründung:
Die Realisierung der strategisch definierten Obergrenze von 26‘500 Einwohnern und 13‘000 Arbeitsplätzen in den nächsten 20 – 25 Jahren erfordert grundsätzlich keine Hochhausgebiete in Wetzikon, da mit dem heute gültigen Zonenplan diese Ziele erreicht werden können. Bei der Realisierung aller Hochhauszonen würden die strategischen Wachstumsziele bei weitem überschritten.
Hochhäuser machen zudem nur in Gebieten mit hoher Urbanität Sinn. Diese müssen mit einem S-Bahn Knoten erschlossen sein. Diesen Anforderungen entspricht nur das Hochhausgebiet Unterwetzikon beim Bahnhof. Auf Hochhausgebiete, die nur von kommerziellen Interessen getrieben werden und städteplanerisch keinen Sinn machen, ist ohnehin zu verzichten.
Einige Bewohner von Kempten wehren sich vehement gegen das Hochhausgebiet. Hier finden Sie weitere Informationen und Argumente: Hochhaus Kempten
3. Teilrichtplan Weidquartier
Ausgangslage:
Das Weidquartier befindet sich in der Übergangszone von der geschützten Moorlandschaft in den Siedlungsraum und befindet sich somit im Nahbereich des Naturschutzgebietes. Der Siedlungsrand ist vom Naturschutzgebiet aus sehr gut einsehbar. Die Ränder des Siedlungsraums sind prägend für den Erholungsraum und müssen der Naturschutzzone angepasst sein. Das REK fordert, dass das in den sechziger Jahren entstandene Industriegebiet an der Rietkante entlang der Motorenstrasse einem Transformationsprozess hin zu einer Öffnung der Ränder und Durchmischung unterzogen wird.
- 3.1 Dichtestufen – Forderung:
- In diesem Bereich ist auf den Bau von Hochhäusern und von höheren Häusern zu verzichten.
Angrenzend an die Moorschutz- Landwirtschaftszone soll die hellblaue Zone (Dichtstufe a) auf dem Teilrichtplan als „niedrige Dichte“ mit max.2 Vollgeschossen und einer Baumassenziffer von 1.2-1.8m3/m2 definiert werden. Innerhalb des BLN Perimeters und der sich nicht im Zentrumsgebiet befindenden Bereiche (siehe Zeichnung) soll eine Zone mit „mittlerer Dichte“ mit max. 4 Vollgeschossen und einer Baumassenziffer von 2.4 – 3.2m3/m2 definiert werden. Im Zentrumsgebiet gemäss übergeordneter Festlegung soll eine „hohe Dichte“ (urban) mit max. 5 Vollgeschossen und einer Baumassenziffer von 4.8m3/m2 definiert werden. (siehe Zeichnung)
Begründung:
Nur durch die Differenzierung des Gebietes in unterschiedliche Dichtestufen wird dem notwendigen Übergang zwischen Siedlung und Riet Rechnung getragen.
3.2 Erholungszonen – Forderung:
Die bisherige im aktuellen Zonenplan aufgeführte Erholungszone (Bol, Geissacher) muss zwingend beibehalten werden und im Richtplan als Erholungsgebiet ausgewiesen werden.
Begründung:
Dieses Gebiet ist wichtig für Spielplätze, Gärten, Hundespaziergänge etc. und befindet sich direkt anschliessend an das Naturschutzgebiet. Dieses Erholungsgebiet liegt im Perimeter „Kantonales Fördergebiet für ökologischen Ausgleich“. Diese Fläche ist nachweislich von besonderer biologischer Qualität und liegt in einem vom Kanton genehmigten Vernetzungsprojekt (siehe Zeichnung).
- 3.3 Weststrasse
- Ob und wann die geplante Weststrasse gebaut wird, ist vollkommen ungewiss. Der Bau hängt weitgehend von der Zustimmung der Stimmbürgerinnen und -bürgern und von der technischen Realisierbarkeit ab. Das momentan vom Kanton Zürich veröffentlichte Detailprojekt der Weststrasse sieht eine Untertunnelung vom Chämtnerbach und der Bahnlinie Wetzikon – Pfäffikon vor. Somit käme die Strasse in einen tiefen Einschnitt und in einen Tunnel zu liegen. Dieses Gebiet direkt am Pfäffikersee liegt in einer sensiblen Grundwasserzone.
- 3.4 Velowegnetz – Forderung:
Ein durchgehendes Velowegnetz ist im ganzen Waidquartier sicherzustellen.
Besonders die direkte Erschliessung des Bahnhofs-Kempten von Norden her auf der Achse „Robinson-Spielplatz -> Kastellstrasse -> Bahnhof-Kempten“ ist sicherzustellen. Sichere Strassenquerungen sind zu gewährleisten. Der bestehende Landwirtschaftsweg von Kastellstrasse zu Punkt 550 bis Punkt 542 ist an das Radwegnetz anzubinden.
3.5 Verkaufsflächen – Forderung:
Verkaufsflächen von über 1‘000m2 pro Planungseinheit sind in diesem Gebiet zu verbieten.
Begründung:
Einkaufszentren wie z.B. in Hinwil erzeugen enormen Verkehr, Lärm und senken die Wohnqualität. Der planerische Fokus im Weidquartier liegt in der qualitativen Aufwertung. Das Quartier liegt direkt am Naturschutzgebiet und angrenzenden Erholungszonen. Es macht daher keinen Sinn, in diesem Gebiet grössere Fachmärkte anzusiedeln.
4. Reservezone Widum

Die Reservezone im Widum ist beizubehalten.
Begründung:
Es besteht – auf Jahrzehnte hinaus – kein Bedarf an weiteren Einzonungen (vgl. strategische Zielsetzungen für Wetzikon). Gemäss PBG 15 sind Einzonungen ohnehin mit einem Bedarfsnachweis zu begründen.
5. Zone öffentliche Bauten

- 5.1 Schulhaus Egg und Lendenbach – Forderung:
Auf die zusätzliche Einzonung beim Schulhaus Egg und Lendenbach ist zu verzichten.
Begründung:
Der notwendige Raumbedarf kann durch Verdichtung auf der bisher eingezonten Fläche erreicht werden, wie im REK empfohlen (REK S. 87). Dieser Freiraum ist von identitätsstiftender Bedeutung und muss als solcher gesichert werden.
Mit Augenmerk auf die Nähe zu den Zentrumsgebieten Oberwetzikon und Untere Bahnhofstrasse muss ein allfälliger Stadtpark im bisher eingezonten Bereich realisiert werden können.
- 5.2 Widum – Forderung:
Im Widum wird gemäss Bericht zum kommunalen Richtplan ein Gebiet mit hohem Anteil an öffentlichen Bauten ausgeschieden.
Begründung:
Der definitive Standort ist auf dem Siedlungs- und Landschaftsplan nicht festgelegt. Dieser Standort muss in der Richtplanung jetzt festgelegt werden, damit bei der später zu erfolgenden Zonenplanung auf die entsprechenden Bedarf Rücksicht genommen werden kann.
- 5.3 Altersheim bei Post Kempten – Forderung:
Die öffentliche Zone Alterssiedlung bei Post Kempten (Kreuzacherstrasse 1 und 7, Postplatz) ist zu belassen.
Die Gefahr besteht, dass ansonsten in Zukunft hier private, teure Wohnungen entstehen und die alten Menschen aus dem Zentrum verbannt werden. Die bestehende Alterssiedlung ist eine nicht gewinnorientierte Genossenschaft für ältere Menschen.
- 5.4 Alterssiedlung Sptialstrasse – Forderung:
Die öffentliche Zone Alterssiedlung Spitalstrasse 30 ist zu belassen.
Die Gefahr besteht, dass ansonsten in Zukunft hier private, teure Wohnungen entstehen und die alten Menschen aus dem Zentrum verbannt werden. Die bestehende Alterssiedlung ist eine nicht gewinnorientierte Genossenschaft für ältere Menschen.
5.5 Alterssiedlung Guldisloo – Forderungen:
Die öffentliche Zone Alterssiedlung Guldisloo (Talstrasse 23a-c) ist zu belassen. Das ebenfalls der Genossenschaft Alterssiedlung gehörende Grundstück Talstrasse 19 ist zusätzlich in diese Zone einzuteilen.
Die Gefahr besteht, dass ansonsten in Zukunft hier private, teure Wohnungen entstehen und die alten Menschen aus dem Zentrum verbannt werden. Die bestehende Alterssiedlung ist eine nicht gewinnorientierte Genossenschaft für ältere Menschen. Es ist absehbar, dass das Grundstück Talstrasse 19 früher oder später mit Alterswohnen überbaut wird.
6. Erholungszonen

- 6.1 Geissacher –
Forderung:
Erholungszonen im Weidquartier, insbesondere das Gebiet Geissacher, sind gemäss heutigem Zonenplan beizubehalten und im Siedlungs- und Landschaftsplan als Erholungsgebiet auszuweisen und in den Teilrichtplan zu übernehmen. (Begründung siehe Teilrichtplan Weidquartier)
- 6.2 Wildbach – Forderung:
Das Erholungsgebiet Wildbach ist beizubehalten.
Begründung:
Dies ist eine rege genutzte Erholungszone und leistet einen wichtigen Beitrag als Vernetzungskorridor.
- 6.3. Chratten – Forderung:
- Die Erholungsgebiet im Chratten gemäss heute gültigem Zonenplan ist zu belassen und im Richtplan als Erholungsgebiet auszuweisen.
Begründung:
Eine Einzonung als Bauland widerspricht dem Grundsatz, im Zentrum zu verdichten und die Ränder zu entlasten. Diese Einzonung fördert die Zersiedelung und ist für die qualitative Entwicklung von Wetzikon schädlich. Dieser Bereich liegt ausserhalb des Siedlungsgebietes gemäss Kantonalem Richtplan.
- 6.4. Chrattenweiher – Forderung:
Die Erholungszone nördlich des Chrattenweihers ist gemäss heute gültigem Zonenplan ist zu belassen und im Richtplan als Erholungsgebiet auszuweisen.
Begründung:
Dies ist ein wichtiger Trittstein für die Wildtiere im Vernetzungskorridor zwischen dem Naturschutzgebiet Pfäffikersee und dem Kemptnertobel.

Ausgangslage:
Beim Langsamverkehr (S.27 Bericht) wurden Festlegungen für den Veloverkehr vollständig vergessen.
Forderungen:
Punkt LV4: Veloverkehr steigern und sicherer machen
• Der Anteil am Veloverkehr am heutigen Modalsplit muss durch gezielte Verbesserung des kommunalen
Velowegnetzes verbessert werden.
• Der Anteil des Veloverkehrs steigt überproportional zum Bevölkerungswachstum.
• Für jedes relevante Projekt müssen die Auswirkungen auf den Veloverkehr ausgewiesen werden.
• Das Velowegnetz wird stetig optimiert und ausgebaut, die Lücken werden raschest möglich geschlossen.
• Das Velowegnetz wird für schnelle Velo-Verbindungen optimiert
• Das kommunale Velowegnetz wird mit den Nachbargemeinden abgestimmt.
• Öffentlich Anlagen wie Schulen, Bahnhöfe, Sportanlangen, Badeanstalten und öffentliche Erholungsräume
werden prioritär mit Velowegen und genügend Abstellplätzen erschlossen.
8. Kantonaler Richtplan
8.1. Meierwiesen –
Forderung:
In diesem Bereich ist die Zone für öffentliche Bauten den Grenzen des im kantonalen Richtplan festgelegten Siedlungsgebietes anzupassen.
Begründung:
Der Kantonale Richtplan legt die äusseren Grenzen des Siedlungsgebietes abschliessend fest. Im aufliegenden kommunalen Siedlungs- und Landschaftsplan geht im Bereich Meierwiesen die Zone für öffentliche Bauten zu Lasten der Landwirtschaftszone über das kantonal zulässige Siedlungsgebiet hinaus. Die bereits vorhandenen Zonen ermöglichen einen ausreichenden Ausbau der Sportanlagen.
9. Messe- und Veranstaltungszentrum –
Forderung:
Die Signatur (ME) im Mattacher ist zu streichen.
Begründung:
Es besteht kein Bedarf an einem Messe- und Veranstaltungszentrum in Wetzikon. Das Stimmvolk hat sich an der Gemeindeversammlung dezidiert gegen ein Messezentrum ausgesprochen und damit klar gemacht, dass es sich unter einer qualitativen Weiterentwicklung in Wetzikon etwas gänzlich anderes vorstellt. Kenner der Messeszene Schweiz und Europa warnen zudem vor der Illusion, dass ein Messezentrum an einem solchen Standort je gewinnbringend betrieben werden könne.
10. Verkehr:
10.1. Veloverkehr –
Forderung:
Auf allen Hauptsammelstrassen (HSS) sind durchgehende Velomassnahmen mit gesicherten Übergängen vorzusehen. Siehe auch Punkt 7 Langsamverkehr.
Begründung:
Auf wichtigen Veloverbindungen (Motorenstrasse -> Stationsstrasse -> Ochsenkreuzung) sind gar keine Radwege geplant. Siehe auch Punkt 7 Langsamverkehr.
10.2. Buslinien und Haltestellen
10.2.1 Bus Robenhausen –
Forderung:
Die Buslinien sind so zu führen, dass die beiden bisherigen Busstationen „Post Robenhausen“ und „Seegräbnerstrasse“ weiter bestehen bleiben.
Begründung:
Die Streichung der Bushaltestellen „Post Robenhausen“ und „Seegräbnerstrasse“ bedeutet einen massiven qualitativen Abbau des ÖV-Angebotes des dicht besiedelten Wohngebietes Robenhausen, Ziel und Juhee. Durch die Streichung der Busstationen entstehen neu Fusswegdistanzen zum Bus von über 400 Metern. Dies widerspricht der Zielsetzung, das ÖV-Angebot weiter auszubauen.
10.2.2. Bushaltestelle Ettenhauserstrasse, Spitalstrasse
10.2.3. Badi Auslikon, Naturschutzgebiet Pfäffikersee –
Forderung:
Die Erschliessung des Ausgangspunktes „Badi-Auslikon“ soll mittels Bus vom Bahnhof Wetzikon ganzjährig gewährleistet sein.
Begründung:
Das Naturschutzgebiet Pfäffikersee und im Sommer die Badi Auslikon werden durch die steigende Bevölkerungszahl immer intensiver genutzt. Besucher fahren mit den Autos mitten ins Naturschutzgebiet. Bestehende Parkplätze sind oft überlastet. Bis heute besteht kein Konzept zur ÖV-Erschliessung dieses Gebietes. Im Rahmen des Kommunalen Verkehrsrichtplanes ist eine Anschliessung an das Busnetz zu planen.
11. Verdichtungsgebiet
Als Verdichtungsgebiete gelten nur die im Siedlungs- und Landschaftsplan blau schraffierte Flächen. Diese sind massgebend für die weitergehende Zonenplanung.
11.1 Kempten –
Forderung:
Das im Siedlungs- und Landschaftsplan blau schraffierte Verdichtungsgebiet ist zu gross und muss angepasst werden (siehe Zeichnung). Das Verdichtungsgebiet im Kempten wird weitgehend im Teilrichtplan Widumquartier definiert.
12. Zentrumszone –
Forderung:
Die Art der Verdichtung muss in diesem Bereich im zu erstellenden Zentrumsrichtplan definiert werden.
>> zum Seitenanfang