Wetzikon kann ihre städtische Entwicklung nur steuern über eine klar definierte Landbewirtschaftungspolitik, zu welcher auch das Instrument des Baurechts gehört.
Mit dem Verkauf strategisch wichtiger Gundstücke im neuen Stadtteil Widum im Frühjahr 2009 hat der Gemeinderat wichtige Trümpfe aus der Hand gegeben. Der Landbesitz der Stadt Wetzikon hat in den letzten Jahren permanent abgenommen. Um der nachfolgenden Generation noch Planungs- und Handlungsspielraum zu erhalten, müssen folgende Leitsätze von Legislative und Exekutive umgesetzt werden.
Wir fordern:
1. Die Stadt Wetzikon verkauft nur noch Land, wenn Sie die gleiche Fläche in gleicher Qualität wieder dazu kauft. Per Saldo darf der Landbesitz der Stadt Wetzikon nicht mehr abnehmen.
2. Die Stadt Wetzikon kann unter bestimmten Bedingungen Land im Baurecht abgeben. Ein zentraler Punkt der Baurechtsverträge ist die zukünftige Sicherung von strategischen wichtigen und zentralen Baugrundstücken oder von Grundstücken welche die Wohnqualität für die Bevölkerung verbessern.
Baurechtsverträge sollen folgenden Nutzungen dienen: Wohnbauförderung (Unterstützung von Genossenschaften / Realisierung von Alters- und Wohnbausiedlungen) und der Unterstützung von Vereinen für die Realisierung von Bauten im
Sport- und Jugendbereich.
Baurecht
bietet folgende Vorteile für die Stadt Wetzikon:
- Möglichkeit der Einflussnahme (z.B. Vertragsdauer, eventuell Nutzung, Baurechtszinsgestaltung)
- Jährlich wiederkehrende Baurechtszinseinnahmen, welche der laufenden Rechnung gutgeschrieben werden, weniger Schwankungen im Ertrag (Ertrag für nachfolgende Generationen)
- Konjunkturelle Anpassung der Einnahmen durch Landwertanpassung , z.B. alle 10 Jahre an die Teuerung ermöglicht auf die Laufzeit des Vertrages ein besseres finanzielles Resultat für die Gemeinde
- Gesetzliches Vorkaufsrecht
- Einflussnahme bei der Bemessung des Landwertes (eventuell reduzierte Landwerte für Wohnbauförderung)
- Kann nach Ablauf des Baurechts wieder über das Areal verfügen
- Einfluss auf städtebauliche Gestaltung auch für die kommende Generation
Folgende Aspekte müssen beim Abschluss von Baurechtsverträge berücksichtigt werden :
- Kapital bleibt im Grundstück gebunden / Finanzierung von Investitionen durch den Verkauf des Grundstückes ist nicht möglich
- Baurechtsverträge sind komplexe Vertragswerke mit beschränkten Anpassungsmöglichkeiten (Landwert alle 10 Jahre) während einer Baurechtsdauer von 30 bis 80 Jahren
- Risiko Eingang Baurechtszins / Solvenz des Baurechtsberechtigten muss permanent überwacht werden, die Sicherheit ist jedoch immer vorhanden
- Risiko einer Bauruine beim Heimfall, muss im Baurechtszins einkalkuliert sein
- Kleiner Verwaltungsaufwand für Baurechtszins
- Keine Grundstückgewinnsteuer beim Weiterverkauf
Vorteile des Baurechts für die Baurechtsberechtigten:
- Günstiger Anfangszins bei reduziertem Landwert
- Nutzung eines hochwertigen Standortes mit hoher Ertragskraft
- Beschränkter Kapitaleinsatz / Keine Kapitalbeschaffung für das Grundstück
- Gesetzliches Vorkaufsrecht
Nachteile des Baurechts für die Baurechtsberechtigten:
- Steigender Baurechtszins infolge Teuerungsanpassung (Entspricht dem normalen Wirtschaftsgang)
- Erschwerte Verkäuflichkeit sofern keine Toplage
- Amortisation notwendig (Heimfallsregelung), gilt jedoch auch bei Kauf des Landes
- Keine Kapitalanlage